Fortsetzung des Überblicks - Josenhans

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Fortsetzung des Überblicks

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Fortsetzung des Überblicks

Von den Schicksalen der Folgenden des Stammes ist nur wenig bekannt, nur ihre Personalien und die Beibringens-Inventur von §§ 11, 14 und 59, 64, 112, 115. Aus diesen sowie aus den alten städtischen Akten und Protokollen, welche reichlich erhalten sind, ließe sich unter Beiziehung der Zeitgeschichte noch manches herausbringen. Ein anschauliches Sitten- und Kulturbild von Alt-Leonberg hat Weitbrecht gezeichnet.
Der Nächte war Kastenknecht der fürstlichen Kellerei (§ 11), alle Folgenden waren Ratgeber, vom Vater auf den Sohn in 4-6 Generationen. Sie übten Ihr Handwerk aus mit Häuten und Lohgruben, teils am Wasser der Glems, wo die Häute gewässert wurden, teils innerhalb der Stadtmauern; sie hatten eine gemeinsame Lohmühle im Höfinger Tal. 1776 gab es in der Stadt vier Rot- und zwei Weißgerber. Alle Bürger hatten Ihre Kraut- und Obstgärten und trieben neben dem Handwerk etwas Landwirtschaft und Weinbau und vor jedem Haus war eine Miste.
Wir finden die Josenhans als Weingärtner und Bauern, Schneider, Metzger, Seifensieder, Färber, Buchbinder, Schuhmacher und Bäcker, besonders häufig als Rotgerber, zuweilen in bürgerlichen Ehrenämtern des Rats und Gerichts, einen Bürgermeister §11, 60, einen Stiftungspfleger §86, zwei Heckenpfleger §253 und 264. Sie heirateten meist Leonberger Töchter, z.B. Beile, Belthle, Beutelspacher, Effig, Fröschle, Gentner, Hettich, Kepler, Leibbrand, Lorenz, Schmauder. Zu Reichtümern gelangten sie nicht; mühsam sich nährende Handwerker, mit vielen Kindern gesegnet, schafften und sparten sie nach der Väter Weise, und teilten mit Ihrer Heimatstadt die bösen und guten Zeiten, die über Württemberg hingingen, gehorsam, öfters seufzende Untertanen der Herrschaft.
Die kleine Stadt, wo jeder den anderen kannte, brachte Originale und Spitznamen hervor. Da gab es unter den Josenhans einen Holländer (§ 115), einen Schmalzschneiderle (§254), Leidensmann (§185), Bombardon (§ 191), Goldonkel (§192), Rappebauer (§ 31), Pflumpferle (§ 33), Fürst (§ 202) und Fürstele (§ 211), Bismarkle (§ 32) und Papa, beis Papase (§277), Metzgerhans (§181); auch die Frauen blieben nicht verschont wie Mine-Tante, Gugelhopflene.
Anmerkung: Die Gerichtsverwandten waren eine Art Gemeinderäte, jedoch nicht von der Gemeinde gewählt, „die Zwölfer". Unter Herzog Christoph galt die Regel, dass sie jährlich Ihre Sitze niederlegten, und der Vogt (D.Amtmann) zwei aus ihnen neu ernannte und mit diesen die zwei folgenden wählte und so fort, so dass sich das Kollegium selbst ergänzte (Ämterersetzung). Sie waren für Sachen der Gemeindeverwaltung und niederer Gerichtbarkeit zuständig.
Neben dem Gericht stand ein Rat von acht Mitgliedern, „die von der Gemeinde". Diese Ratsverordneten waren ebenso wenig von der Bürgerschaft gewählt, sondern ergänzten sich zugleich mit dem Gericht in derselben Weise. Ratsverwandter war in der Regel die Vorstufe zum Gerichts-Verwandten, „das Gericht soll allweg über’n Rat sein". Verwandter bedeutet soviel als Angehöriger, Ratsfreund. Beide hatten größeres Ansehen, galten als Magistratspersonen, „die Herren".
Nach Hermann Römer, Gesch. von Markgröni. 1930.
Beschreibung des Oberamts Leonberg 1930 S. 618.

 
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